Jetzt mitmachen! Das wollen wir erreichen!
Am 1. Juni 2009 ist der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft getreten.
In §3 Allgemeine Grundsätze heisst es:
(2) Die Anbieter nach Absatz 1 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement hinaus im Rahmen ihrer technischen und finanziellen Möglichkeiten barrierefreie Angebote vermehrt aufnehmen.
Unsere Forderung: Nicht Sollen sondern Müssen!
Begründung: Die wahlweise hinzuschaltbaren Videotext-Untertitel gibt es seit 1980. Obwohl seit fast 30 Jahren ein Ausbau der Untertitelung gefordert wird, liegt der Anteil bei nur 10,3% (Stand April 2009 Untertitelstatistik). Sollen wir weitere 30 Jahre warten, bis der Anteil auf 20% gestiegen ist ? Wir sagen NEIN und fordern eine Untertitelungspflicht im Rundfunkstaatsvertrag. Die Untertitelung muss innerhalb 10 Jahren auf 100% steigen!
Da Rundfunk Ländersache ist, haben die Hörgeschädigten-Verbände Anfang Juni 2009 in allen Bundesländern einen entsprechenden Petitionsantrag eingereicht. Die Mitzeichnungsfrist endet in 6 Wochen am 31. August 2009.
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